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Energieausweis
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Ein Energieausweis ist immer bei neuen Gebäuden auszustellen. Eine Ausnahme stellen lediglich kleine Gebäude mit max. 50 m² Nutzfläche dar.

Ein Energieausweis ist bei bestehenden Gebäuden bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf nötig. Wenn der Eigentümer selbst in seinem bestehenden Einfamilienhaus wohnt, braucht er keinen Energieausweis.

 

Wie lange gilt ein Energieausweis?

10 Jahre ab Ausstellungsdatum

 

Was für ein Energieausweis muss ausgestellt werden? Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Für fast alle Gebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ausnahme: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde und die zwischenzeitlich nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 angehoben wurden, ist bei einer Ausstellung ab dem 01.10.2008 der Bedarfsausweis Pflicht.

 

Für Neubauten sind seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

 

Worin unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf durch rechnerische Bewertung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecken, ...) und der Anlagentechnik (Heizanlage) ermittelt. 

Um Gebäude unterschiedlicher Standorte vergleichbar zu machen, wird für alle Gebäude das Klima von Potsdam als Referenzklima Deutschlands angenommen.

Bei einem Bedarfsausweis ist das Nutzerverhalten für den Energiebedarf unwichtig.

 

Für den Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten (für Heizung und Warmwasser) der letzten 36 Monate anhand der Heizkostenabrechnungen untersucht. Zur Vergleichbarkeit werden die Verbrauchsdaten einer Witterungsbereinigung unterzogen.

Das Ergebnis wird stark vom Nutzerverhalten beeinflusst. Wird wenig geheizt, wirkt sich das natürlich auf die Verbrauchskennzahlen positiv aus. 

 

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel schneller erstellt und daher kostengünstiger als der Bedarfsausweis.

 
Muss ein Eigentümer einem Mieter oder Käufer den Energieausweis überlassen?

Ja. Der Eigentümer muss dem Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer den Ausweis im Original oder in Kopie unverzüglich nach Vertragsschluss überlassen.

 

Können Energieausweise in Mehrfamilienwohnhäusern wohnungsbezogen ausgestellt werden?

Nein. Energieausweise werden für das ganze Gebäude ausgestellt.

 

Links

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW: http://www.aknw.de/bauherren/energieberatung/energieausweis/

 

 

 

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