PREise
Begutachtung von Schimmel- und Feuchteschäden mit Messtechnik
(z. B. Feuchtemessungen, Klimamessungen, thermografische Messungen) An- und Abfahrtszeit ist zur Arbeitszeit dazu zu rechnen
100,00 €/h
Vor-Ort-Termin ohne Messtechnik
An- und Abfahrtszeit ist zur Arbeitszeit dazu zu rechnen
80,00 €/h
Erstellung von Gutachten, Berichten, Bauteilberechnungen
80,00 €/h
Berechnung von Wärmebrücken (2D und 3D)
80,00 €/h
Erstellung von Sanierungskonzepten nach Bau-/Feuchteschäden
80,00 €/h
Klima-Langzeitmessungen
zur Beurteilung des Heiz-/Lüftungsverhaltens, z. B. in Mietwohnungen (Zeitraum zwischen 2 und 4 Wochen), für den 1. Raum
100,00 €
für jeden weiteren Raum und Verlängerung der Untersuchungsdauer
70,00 €
Fahrtkosten
0,50 €/km
Info zum Zeitaufwand:
Ein Vor-Ort-Termin für eine klassische Begutachtung eines Schimmelschadens dauert meist zwischen einer halben und einer Stunde.
Der Zeitaufwand für ein Gutachten liegt bei etwa 1,5 - 3 Stunden, für einen Kurzbericht per Mail oder Telefon bei 0,5 - 1 Stunde.
Sollten aufwändigere Wärmebrückenberechnungen notwendig sein, kann sich der Zeitaufwand auch auf mehrere Stunden erstrecken.
Je nachdem, ob ein Bericht gewünscht ist oder nicht, je nach Menge der Schäden vor Ort und je nach Schadensort ergibt sich meist ein Kostenrahmen zwischen 150 und ca. 500 € netto. Sollten höhere Kosten anfallen, würde dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig abgestimmt.
Alle o. g. Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von 19%.
Erstellung von Wärme- und Schallschutznachweisen für die Genehmigungsplanung (im Wohnungsbau, Neu- und Umbauten)
nach Absprache
Energieberatung, Erstellung von Energieausweisen, sachverständige Begleitung bei der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen und Sanieren"
nach Absprache
Architekturleistungen
nach Absprache
Info zum Architektenhonorar:
Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner müssen sich bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) halten.
Das Architektenhonorar ist abhängig von
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den anrechenbaren Baukosten;
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der Schwierigkeit der Bauaufgabe;
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dem Umfang der Leistungen;
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Ihrer Vereinbarung mit dem Architekten;
In der Regel macht das Architektenhonorar bei Neubauten ca. 15 bis 12 Prozent der Gesamtkosten der Baumaßnahme (ohne Grundstückskosten) aus. Bei Umbauten im Bestand liegen die Architektenhonorare meist etwas höher (ca. 17 bis 15 Prozent der Gesamtkosten), weil Umbauten deutlich komplexer sein können als Neubauten und der Architekt mehr Planungsaufwand hat. Da die Honorarordnung das Architektenhonorar degressiv ausgestaltet, gilt folgende Faustregel: Je höher die Gesamtkosten der Baumaßnahme ausfallen, desto niedriger fällt das Architektenhonorar im Verhältnis (prozentual) dazu aus.